Grundgebühr: Für die Inanspruchnahme eines Taxis 4,40 EUR, in der Zeit von 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 5,50 Euro je Fahrt (einschließlich der ersten Fortschalteinheiten).
*Aufschläge: Preis incl. Aufschlag ab 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Fahrt begonnen wird)
Preisstufen: | ||||
Taxe | Leistung | Preis | Aufschläge* | |
1 | Anfahrt (Beginn ab (Tei-)Ortstafel am Ortsausgang der Betriebssitzgemeinde*) |
1,40 €/km (0,10€ je angefangene 71,43 m) | 1,70 €/km (0,10€ je angefangene 58,82 m) | |
2 | Rundfahrt. Fahrt, bei der der Fahrgast an den Ausgangspunkt der Taxifahrt zurückkehrt oder bei der der Fahrgast außerhalb der Betriebssitzgemeinde aufgenommen wird und das Ziel der Fahrt in der Betriebssitzgemeinde ist. |
1,80 €/km (0,10 EUR je angefangene 55,56 m) |
2,00 €/km (0,10 EUR je angefangene 50,00 m) |
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3 | Zielfahrt. Fahrt, bei der der Fahrgast nicht an den Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehrt. |
bis 2 km 2,60 €/km (0,10 EUR je angefangene 38,46 m) über 2 km 2,50 €/km (0,10 EUR je angefangene 40,00 m) |
bis 2 km |
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4 | Wartezeit. | 36,00 EUR / Stunde (0,10 EUR/10,00 Sekunden) |
Zuschlag für Großraumtaxen: Bei der ausdrücklichen Anforderung eines Großraumfahrzeuges ab 5 Personen beträgt der Zuschlag 9,00 € pro Fahrt.
*Die Betriebssitzgemeinde ist die jeweilige Kernstadt bzw. der jeweilige Teilort, an dem der Taxenunternehmer seinen Betriebssitz hat.